Dieser Stoff wurde bis zum Jahr 2003 in den Vorschriften des ADR namentlich unter der UN 3082 genannt. Nach den Daten der (Q)SAR Datenbank besitzt der Stoff umweltgefhrliche Eigenschaften. Der Absender muss entscheiden, ob der Stoff der UN-Nr. 3082 bzw. vorrangig einer der Klassen 1 bis 8 oder einer anderen Eintragung der Klasse 9 zugeordnet werden muss. Der BAM liegen fr diese Entscheidung derzeit keine ausreichenden Informationen vor.